Die Staplerschein-Ausbildung bei der Fahrschule WIVUS in Wien-Strebersdorf richtet sich an alle Personen, die im Unternehmen einen Hubstapler, Hochregalstapler oder Deichselstapler bedienen müssen. Der Kurs umfasst Theorie, Praxis, Sicherheitsunterweisung, die gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten sowie die abschließende Prüfung. Unsere Ausbildung entspricht vollständig der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V).
Unter den Begriff „Stapler“ fallen alle selbstfahrenden Arbeitsmittel, die dazu konstruiert sind, Lasten anzuheben, zu transportieren, zu stapeln oder in Regale einzubringen. Sie verfügen üblicherweise über:
In der Praxis gehören dazu u. a.:
Alle diese Geräte dürfen nur mit entsprechendem Staplerschein sowie innerbetrieblicher Einweisung betrieben werden.
Ein Staplerschein ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit einen Hubstapler mit Fahrersitz oder Fahrerstand bedient. Dabei spielt es keine Rolle, ob:
Neben dem Staplerschein sind folgende Dinge ebenfalls vorgeschrieben:
Arbeitgeber sind verpflichtet, diese gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, da im Schadensfall sonst arbeits- und haftungsrechtliche Konsequenzen drohen.
Es gibt bestimmte Geräte oder Situationen, in denen kein Staplerschein erforderlich ist:
Sobald jedoch die Gefahrensituation der eines Staplers ähnelt (z. B. Fahren in engen Gängen, Personenverkehr, Hubhöhe mit Kippgefahr), wird ein Staplerschein wieder erforderlich – selbst bei Teleskopgeräten.
Sobald ein Stapler eine öffentliche Straße verwendet, gelten die Bestimmungen der StVO und des KFG.
Lenkberechtigung für Stapler im Straßenverkehr:
Wichtig: Wenn ein Stapler die Straße nur überquert oder nur eine sehr kurze Strecke fährt, ist keine Zulassung und keine Lenkberechtigung erforderlich. Der Staplerschein + innerbetriebliche Fahrerlaubnis bleiben aber weiterhin verpflichtend.
Unsere Ausbildung entspricht den Vorgaben der FK-V und umfasst alle theoretischen und praktischen Inhalte, die für eine sichere Bedienung erforderlich sind:
| Ausbildungsgebiet | Unterrichtseinheiten |
|---|---|
| Grundbegriffe der Mechanik & Elektrotechnik | 4 UE |
| Aufbau & Funktionsweise von Hubstaplern | 4 UE |
| Sicherheitseinrichtungen & Gefahrenverhütung | 2 UE |
| Betrieb, Wartung & tägliche Überprüfung | 3,5 UE |
| Rechtsvorschriften, Normen & Verantwortlichkeiten | 4 UE |
| Praktische Übungen am Stapler | 1 UE |
Gesamtdauer: 20,5 Unterrichtseinheiten
Die Kurse finden direkt in der Fahrschule WIVUS (1210 Wien, Strebersdorf) statt. Termine sind wöchentlich möglich – auch für Firmen buchbar.
📞 01 9 74 74 99
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✉️ office@fahrschule-wivus.at
Das Fahren mit Stapler betrifft folgende Gesetze, Verordnungen und Normen:
Ausbildungsgebiet gemäß § 6 Z 2
FÜHREN VON HUBSTAPLERN
|
Ausbildungsinhalte |
Unterrichtseinheiten |
|
1. Grundbegriffe der Mechanik und Elektrotechnik |
4 |
|
2. Aufbau und Arbeitsweise von Hubstaplern, mechanische und elektrische Ausrüstung von Hubstaplern |
4 |
|
3. Sicherheitseinrichtungen von Hubstaplern |
2 |
|
4. Betrieb und Wartung von Hubstaplern |
3,5 |
|
5. Abeitnehmerschutzvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien zum sicheren Führen von Hubstaplern |
4 |
|
Mindestanzahl Unterrichtseinheiten (UE Theorie) |
17,5 |
|
Frei gestaltbare UE |
2 |
|
Praktische Übungen |
1 |
|
GESAMTZAHL UE |
20,5
|
C95
D95
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