Führerschein Klassen:

Führerschein C1: Kraftfahrzeuge der Klasse C mit bis zu 7.500 kg höchstzulässige

Gesamtmasse, ab 18 Jahren

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Führerschein C: Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als acht Plätzen (außer dem Lenkerplatz) -

über 3.500 kg höchstzulässige Gesamtmasse, ab 18 Jahren (eingeschränkt auf C1 bis 21 Jahre)

ausgenommen Grundqualifikation Code 95.

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Füherschein D1: Kraftfahrzeuge mit höchstens 16 Plätzen (ausgenommen Lenkerplatz),

max. Gesamtlänge 8 Meter, ab 21 Jahren

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Führerschein D: Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Plätzen (ausgenommen Lenkerplatz),

ab 24 Jahren; ab 21 Jahren bei Grundqualifikation Code 62

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Führerschein B+E: Zugfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer höchstzulässigen

Gesamtmasse von max. 3500 kg

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Führerschein C1+E: Zugfahrzeuge der Unterklasse C1 und einem Anhänger mit einer höchstzulässigen

Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Die höchstzulässiges Gesamtmasse in der

Kombination darf max. 12.000 kg betragen

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Führerschein C+E: Zugfahrzeuge der Klasse C und damit gezogenen Anhänger mit einer

höchstzulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg. 

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