LKW – C95
Die Besitzstandsregelung gilt, wenn dein Führerschein der Klassen C1, C oder CE vor dem 10. September 2009 ausgestellt wurde.
Die Fahrergrundqualifikation ist die gesetzlich vorgeschriebene Erstausbildung für alle Personen, die beruflich als LKW- oder BusfahrerInnen arbeiten möchten.
Sie ist Voraussetzung für den erstmaligen Eintrag des Code 95 im Führerschein und betrifft die Klassen C95 und D95.
Die Fahrergrundqualifikation gilt für Personen, die gewerblich Güter oder Personen transportieren möchten. Sie ist unabhängig davon erforderlich, ob die Tätigkeit selbstständig oder im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausgeübt wird.
Die Fahrschule WIVUS in Wien 1210 Strebersdorf unterstützt dich bei der Planung deiner Ausbildung, bei Fragen zum Code 95, zu gesetzlichen Voraussetzungen, zur Grundqualifikationsprüfung sowie zu Fördermöglichkeiten durch AMS oder waff.
Aktuelle Kurstermine: Für die kommenden Grundqualifikations-Kurse stehen nur begrenzte Plätze zur Verfügung. Eine rechtzeitige Anmeldung ist daher sinnvoll.
Du musst eine Fahrergrundqualifikationsprüfung ablegen, wenn:
Ohne diese Grundqualifikation ist keine gewerbliche Beschäftigung im Transportwesen möglich
Wenn dein Führerschein bereits vor bestimmten gesetzlichen Stichtagen ausgestellt wurde, giltst du automatisch als grundqualifiziert. In diesem Fall musst du keine umfassende Grundqualifikationsprüfung absolvieren.
Stattdessen reicht für die Aktivierung des Code 95 die normale 35-stündige Weiterbildung.
Die Besitzstandsregelung gilt, wenn dein Führerschein der Klassen C1, C oder CE vor dem 10. September 2009 ausgestellt wurde.
Die Besitzstandsregelung gilt, wenn dein Führerschein der Klassen D1, D oder DE vor dem 10. September 2008 ausgestellt wurde.
Wenn die Besitzstandsregelung nicht auf dich zutrifft, ist die gesetzliche Grundqualifikationsprüfung verpflichtend, wenn:
Die C95 Grundqualifikation betrifft alle Neueinsteiger im gewerblichen Güterverkehr. Sie ist notwendig für folgende Führerscheinklassen:
mehr Infos zur C95 Grundqualifikation
Wenn du im Linienbus, Reisebus oder Shuttlegewerbe arbeiten möchtest, ist die D95 Grundqualifikation Pflicht. Sie betrifft folgende Klassen:
Die Grundqualifikation ist NICHT erforderlich, wenn:
Wichtig: Sobald ein Transport gewerblich (entgeltlich) erfolgt, ist die Grundqualifikation verpflichtend.
Die C95 Grundqualifikation betrifft NeueinsteigerInnen im gewerblichen Güterverkehr.
Die D95 Grundqualifikation betrifft FahrerInnen im gewerblichen Personenverkehr.
Code 62 Hinweis: Durch die umfassende Grundqualifikation können jüngere BusfahrerInnen bereits früher große Busse lenken.
Details zur D95 GrundqualifikationSchriftlicher und mündlicher Teil mit Fragen zu Technik, Vorschriften, Wirtschaftlichkeit und Ladungssicherung.
Fahrprobe im Realverkehr mit Bewertung von sicherem, wirtschaftlichem und vorausschauendem Fahrverhalten.
Praktische Übungen rund um das Fahrzeug, etwa Abfahrtskontrolle, Absicherung oder Ladungssicherung.
In bestimmten Fällen ist keine Fahrergrundqualifikation erforderlich.
Handwerkerregelung: Wenn das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit darstellt und das Fahrzeug nur zum Transport von Werkzeugen, Material oder Maschinen dient, die für den eigentlichen Beruf benötigt werden, entfällt die Pflicht zur Grundqualifikation. Gemäß § 19 Abs. 3 Z 7 GütbefG benötigen Mitarbeiter in Handwerksbetrieben oft keine Grundqualifikation (C95).
Die Befreiung gilt automatisch, wenn:
Material-Transport: Werkzeuge oder Materialien werden befördert, die der Fahrer selbst vor Ort verarbeitet.
Kein Hauptberuf: Das Lenken des LKW ist nicht die Hauptaufgabe (der Fahrer ist primär z. B. Monteur oder Techniker).
100-km-Radius: Die Fahrt erfolgt im Umkreis von maximal 100 km um den Firmenstandort.
Unsere Ausbildungen sind zertifiziert und werden häufig durch AMS oder waff gefördert. Wir erstellen gerne passende Kostenvoranschläge. Wenn du einen ausländischen Führerschein besitzt, beraten wir dich zusätzlich zum Ablauf der Umschreibung.
Die Fahrergrundqualifikation ist die gesetzliche Erstausbildung für BerufskraftfahrerInnen im Güter- oder Personenverkehr.
Wenn die Besitzstandsregelung gilt oder eine gesetzliche Ausnahme wie die Handwerkerregelung zutrifft.
Bei älteren Führerscheinen vor den gesetzlichen Stichtagen gilt man automatisch als grundqualifiziert.
Die Grundqualifikation ist die Erstausbildung. Die Weiterbildung dient später der Verlängerung des Code 95.
Ja. Viele Ausbildungen werden durch AMS oder waff gefördert.
Unser Team begleitet dich Schritt für Schritt durch Theorie, Praxis und Prüfung. Gerne beraten wir dich persönlich zu deinem individuellen Ausbildungsweg.
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