Wer muss eine Fahrergrundqualifikationsprüfung ablegen?

 

Die Fahrergrundqualifikation (C95 / D95) ist die gesetzliche Erstausbildung für alle Personen, die beruflich als LKW- oder Busfahrer arbeiten möchten. Sie ist Voraussetzung für den ersten Eintrag des Code 95 in den Führerschein.

Die Grundqualifikation betrifft sowohl den Güterverkehr (C, CE) als auch den Personenverkehr (D1, D, DE) – unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbstständig oder unselbstständig ausgeführt wird.


Grundregel: Wer beruflich fährt, braucht die Grundqualifikation

Du musst eine Fahrergrundqualifikationsprüfung ablegen, wenn:

  • du gewerblich LKW oder Bus fahren möchtest
  • du erstmals eine Fahrerkarriere beginnst
  • du noch keinen gültigen Code 95 im Führerschein hast
  • du C95 oder D95 nicht über die beschleunigte Weiterbildung machen kannst

Ohne diese Grundqualifikation ist keine gewerbliche Beschäftigung im Transportwesen möglich.


Wer muss die C95 Grundqualifikation ablegen?

Die C95 Grundqualifikation betrifft alle Neueinsteiger im gewerblichen Güterverkehr. Sie ist notwendig für folgende Führerscheinklassen:

  • C1 – LKW bis 7.500 kg
  • C – LKW über 3.500 kg
  • C1E – Kombinationen bis 12.000 kg
  • CE – LKW + Anhänger (Sattelzug, Hängerzug)
mehr Infos zur C95 Grundqualifikation

Wer muss die D95 Grundqualifikation ablegen?

Wenn du im Linienbus, Reisebus oder Shuttlegewerbe arbeiten möchtest, ist die D95 Grundqualifikation Pflicht. Sie betrifft folgende Klassen:

  • D1 – Kleinbus bis 16 Plätze
  • D – große Busse
  • D1E / DE – Bus + Anhänger
mehr Infos zur D95 Grundqualifikation

Ausnahmen – Wer braucht KEINE Fahrergrundqualifikation?

Die Grundqualifikation ist NICHT erforderlich, wenn:

  • Fahrzeuge privat genutzt werden
  • Fahrzeuge unter 3,5 t bewegt werden
  • Fahrzeuge zu Ausbildungszwecken in der Fahrschule gefahren werden
  • Fahrzeuge der Feuerwehr, Polizei oder Bundesheer genutzt werden
  • reine Übungsfahrten ohne gewerblichen Zweck erfolgen

Wichtig: Sobald ein Transport entgeltlich erfolgt, ist die Grundqualifikation verpflichtend.


Wie läuft die Grundqualifikationsprüfung ab?

  • theoretische Prüfung
  • praktische Prüfung
  • Fahrpraxis + Situationsprüfung

Die genaue Prüfung hängt davon ab, ob du C oder D machst.


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Wie läuft eine Fahrergrundqualifikationsprüfung ab?

 

Die Fahrergrundqualifikationsprüfung (C95 / D95) besteht aus drei Teilen und ist die Voraussetzung für den erstmaligen Eintrag des Code 95 in den Führerschein. Sie wird vom Magistrat der Stadt Wien – MA 63 durchgeführt.


Die Fahrergrundqualifikationsprüfung besteht aus 3 Teilen

  • 1) Fahrpraktischer Prüfungsteil
  • 2) Theoretisch–schriftlicher Prüfungsteil
  • 3) Theoretisch–mündlicher Prüfungsteil

1) Fahrpraktischer Teil

Der fahrpraktische Teil wird meist direkt an die praktische Führerscheinprüfung angehängt. Das ist sinnvoll und kostengünstiger, da Prüfungsorganisation und Fahrzeugbereitstellung gleichzeitig erfolgen.

Alternativ kann dieser Teil auch zu einem späteren Zeitpunkt vor einer Prüfungskommission der Stadt Wien (MA 63) abgelegt werden.


2) Theoretisch–schriftlicher Prüfungsteil

Dieser Teil wird ausschließlich vor einer Prüfungskommission der MA 63 abgelegt. Die schriftliche Prüfung dauert mindestens 4,5 Stunden und umfasst alle relevanten Themenbereiche der Berufskraftfahrer-Ausbildung.

Aktuelle Termine findest du direkt auf der Website der MA 63.


3) Theoretisch–mündlicher Prüfungsteil

Der mündliche Teil ist ein kommissionelles Fachgespräch (Dauer: ca. 20–30 Minuten). Die Kommission besteht aus:

  • 2 Prüfern (C95/D95)
  • 1 Beamten der MA 63 als Vorsitzenden

Abgefragt werden praxisbezogene Situationen, Sicherheitsfragen, Transportrecht und Kenntnisse aus dem Bereich Verkehr & Logistik.


Anmeldung zur Fahrergrundqualifikationsprüfung

Das Anmeldeformular findest du hier:
➡️ Anmeldung C95/D95 Grundqualifikation


Stempelgebühren & Kosten

Folgende Gebühren fallen bei der Anmeldung und Ausstellung an:

  • 14,30 € Bundesstempel für die Anmeldung
  • 3,90 € Stempel pro Beilage
  • 14,30 € Bundesstempel + 2,10 € Verwaltungsabgabe für das Zeugnis

Prüfungstaxe: derzeit 330 €. Reduktion möglich, wenn Prüfungsteile bereits bestanden wurden. Die Zahlungsanweisung wird mit der Einladung übermittelt.


Nach der Prüfung – Was passiert danach?

Nach positiver Absolvierung erhältst du sofort dein Prüfungszeugnis. Wichtig zu wissen:

Dieses Zeugnis ist nicht der Fahrerqualifizierungsnachweis!
Der gültige Nachweis ist ausschließlich der im Führerschein oder auf der Fahrerbescheinigung eingetragene Code 95.


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